Bonitätsprüfung
Die Cellesche Zeitung ist aufgrund der Einwilligung berechtigt, von der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) bzw. Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG eine Auskunft über den Kunden zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen. Ist nach dem Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung zu erwarten, dass die Durchsetzung von Forderungen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.